Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie treffen Reitvereine, Pferdebetriebe 
              und andere selbstständige Unternehmen im Bereich Pferdesport mit 
              besonderer Härte. In der aktuellen Krise brechen zum Beispiel Einnahmen 
              aus dem Reitunterricht weg und es stellen sich kapitale Existenzfragen. 
              In dieser Woche haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein 
              historisches Hilfspaket für die Betroffenen der Corona-Krise beschlossen. 
              Die FN hat zahlreiche Informationen zu Förderanträgen und Programmen 
              in den Bundesländern zusammengestellt. 
               
              Coronavirus: 
              Informationen für den Pferdesport  
              
                
               
               
               
              
               Corona-Soforthilfe 
                für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige 
                Das jüngst beschlossene Soforthilfepaket für „Kleinstunternehmen 
                und Solo-Selbstständige“ hat ein Gesamtvolumen von 
                derzeit 50 Mrd. Euro. Solo-Selbstständige (z.B. Trainer) 
                und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 
                einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Unternehmen 
                mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen 
                Zuschuss von 15.000 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt 
                werden, sofern es vollständig benötigt wird. Mehr Details 
                über das Soforthilfeprogramm gibt es hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html („Soforthilfe 
                für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe“). Ziel 
                des Zuschusses ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz 
                der Antragsteller und die Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, 
                etwa durch laufende Betriebskosten wie Mieten oder Kredite für 
                Betriebsräume. Der Bund hat Leitplanken für dieses Paket 
                aufgestellt und in den Bundesländern werden nun unter hohem 
                Tempo die Durchführungsbestimmungen erarbeitet. 
              Dort, wo diese Bestimmungen 
                bereits veröffentlicht wurden, werden auch Sportvereine und 
                -verbände als grundsätzlich antragsberechtigt bzw. förderfähig 
                bezeichnet. Beispielhaft sind die entsprechenden Förderkriterien 
                in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg 
                wird folgendes als Unternehmen bezeichnet: „…jede 
                Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche 
                Tätigkeit ausübt“. In NRW heißt es: „Den 
                Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die 
                unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende 
                Vereine.“ 
              Um hier möglichst 
                frühzeitig die berechtigten Ansprüche deutlich zu machen, 
                empfiehlt die FN allen Vereinen, Verbänden und selbstständigen 
                Unternehmen (z.B. Betriebe, Trainer) unbedingt Förderanträge 
                bei den in den Ländern zuständigen Ansprechpartnern 
                zu stellen. Zu den Antragsberechtigten müssen auch Vereine 
                und Verbände zählen, die Beschäftigungsverhältnisse 
                haben bzw. wirtschaftlich oder unternehmerisch tätig sind 
                und in der Folge der Coronavirus-Pandemie in eine existenzbedrohende 
                Wirtschaftslage und/oder Liquiditätsprobleme geraten sind. 
                Die entsprechenden Stellen finden Sie in der Übersicht 
                zu Förderprogrammen der Bundesländer. 
              Mehr Finanztipps in 
                der Corona-Krise gibt es in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus 
                unter der Frage "An wen kann ich mich in meiner finanziellen 
                Notlage wenden?" 
                 
                 
                Mehr dazu 
                Entschädigungen 
                und Überbrückungskredite - Informationen für Betriebe und Selbständige 
                 
                 
                 
                 
                 
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