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               Das Bundesland Bayern 
                hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus 
                Sars-CoV-2 eingeleitet, u.a. auch für Betriebe mit Pensionspferdehaltung 
                (siehe 
                hier).  
                Dazu gilt ab dem 8. Juni 2020 in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, 
                die dem Trainingsbetrieb dienen, eine Maskenpflicht. Die Pflicht 
                zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht demnach außerhalb 
                des eigentlichen Reittrainings in allen geschlossenen Räumlichkeiten, 
                insbesondere in Reithallen, Stallungen, WC-Anlagen, Sattelkammern, 
                etc.  
                 
                Update 10.06.2020: Das Land Bayern hat die Bestimmungen 
                überarbeitet, nun gilt:  
                 
                "Die Regelung über die Maskenpflicht soll sicherstellen, 
                dass überall dort, wo Personen in Sporteinrichtungen in geschlossenen 
                Räumen zusammentreffen (müssen) und wo typischerweise der Mindestabstand 
                nicht immer eingehalten werden kann, die Mund-Nasen-Bedeckung 
                getragen wird.  
                 
                Wenn das aufgrund der konkreten Umstände, z. B. in Reithallen 
                und Stallungen, nicht zu befürchten sein sollte (Mindestabstände 
                können problemlos eingehalten werden, stets ausreichende Durchlüftung, 
                etc.), kann auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet 
                werden.  
                 
                Bei der Nutzung von WC-Anlagen und in ähnlichen Situationen bleibt 
                es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung." 
                 
                 
                   
                 
                 
                Für Reitturniere gilt, dass "ein auf den jeweiligen Standort und 
                Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage 
                des Corona-Pandemie – Rahmenhygienekonzepts Sport auszuarbeiten 
                und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen" 
                haben, zudem gilt die Maskenpflicht auch hier "außerhalb des eigentlichen 
                Wettkampfs (...) in geschlossenen Räumen".  
                 
                Alle 
                Informationen dazu hier.  
                 
                 
                 
                   
                 
                 
                 
                 
                 
                Mehr dazu hier 
                Covid-19: 
                Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt/ Bedingung 
                ist Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln 
                Covid-19: 
                Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April 
                  
                
                
                  
                 
                 
                 
                 
                 
               
                 
                 
               
                
                 
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