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                Nachdem die Bundesregierung 
                angekündigt hatte, am 6. Mai über mögliche Lockerungen 
                im Sport entscheiden zu wollen, haben einige Bundesländer 
                ihre Coronaverordnungen erfreulicherweise bereits jetzt angepasst 
                oder sind dabei, diese anzupassen. So sind oder werden Training 
                und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und 
                Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt. Dieser Artikel gibt einen 
                Überblick, welche neuen Regeln es in welchen Bundesländern 
                gibt und wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zum Thema 
                Nutzung von Reithallen steht.     
              Bremen: 
                Die Durchführung einzelner Reitstunden ist möglich, 
                wenn ein Hygieneplan vorliegt und die Coronaverordnung eingehalten 
                wird. Das gilt zunächst nur für Trainings- und Reitstunden 
                unter freiem Himmel und nicht für den Sport in der Reithalle. 
                Demnach können Trainingsstunden unter Freiluft als Einzeltraining 
                angeboten werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf den Seiten 
                des Pferdesportverbandes 
                Bremen.  
              Niedersachsen: 
                Ab dem 6. Mai 2020 werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken 
                für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand 
                von 1,50 Metern sichergestellt werden kann. Weitere Informationen 
                dazu gibt es beim Pferdesportverband 
                Hannover. 
              Saarland: 
                Die saarländische Landesregierung hat in der Corona-Krise 
                eine weitere Lockerung der Beschränkungen beschlossen. Ab 
                dem 4. Mai 2020 darf der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden. 
                Demnach sind kontaktarme Sportarten im Freien mit maximal fünf 
                Teilnehmern wieder möglich. Dazu zählt auch der Pferdesport 
                und sein Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr 
                Informationen gibt es beim Pferdesportverband 
                Saarland. 
              Schleswig-Holstein: 
                Ab dem 4. Mai 2020 kann die Öffnung von öffentlichen 
                und privaten Sportanlagen erfolgen, soweit dort kontaktfrei Sport 
                ausgeübt wird. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen 
                stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen 
                den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern 
                stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen 
                wieder stattfinden. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband 
                Schleswig-Holstein.  
              Thüringen: 
                Mit Wirkung zum 4. Mai 2020 wird unter anderem folgende Regelung 
                getroffen: Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei 
                dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten 
                werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, 
                Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten. Diese 
                Informationen stammen von der Landesregierung 
                Thüringen.  
              Sachsen: 
                Ab dem 4. Mai 2020 darf in sächsischen (Pferde-)Sportvereinen 
                und -betrieben wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung 
                verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb 
                zunächst im Freien wieder anlaufen. Die Regelung schließt 
                keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, 
                dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 
                Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden 
                und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei 
                es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung 
                von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder 
                bleiben in Sachsen vorerst weiterhin geschlossen. Weitere Informationen 
                gibt es beim Pferdesportverband 
                Sachsen.  
              In Rheinland-Pfalz 
                und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits am 20. April erste Lockerungen: 
                Seitdem ist in Rheinland-Pfalz das Reiten auf 
                Sportanlagen (im Freien, zu zweit oder mit Personen des eigenen 
                Hausstands sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln) 
                möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband 
                Rheinland-Pfalz. 
              Auch in Mecklenburg-Vorpommern 
                können die Sportplätze und Sportaußenanlagen wieder 
                für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden 
                – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen. 
                Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband 
                Mecklenburg-Vorpommern. 
              Diese Auflistung wird 
                in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter 
                der Frage "Ist Reitunterricht erlaubt?" regelmäßig 
                aktualisiert. Die FN und ihre Mitgliedsverbände setzen sich 
                auch weiterhin auf politischer Ebene dafür ein, dass Training 
                und Unterricht auf Pferdesportanlagen bundesweit wieder stattfinden 
                können. 
              Reithalle nicht 
                mit komplett geschlossenen Sporthallen zu vergleichen 
                In der Regel gelten die genannten Lockerungen für den 
                Sport- und Trainingsbetrieb im Freien. Nach Auffassung der FN 
                ist eine Reithalle nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle 
                zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima 
                sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über 
                das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen 
                mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen, 
                so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen 
                Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. Sofern 
                Training und Unterricht in (Klein-)Gruppen oder einzeln auf Reitplätzen 
                erlaubt sind, muss dies aus Sicht der FN – unter Einhaltung 
                der in den Handlungsempfehlungen aufgeführten 
                Abstands- und Hygieneregeln – auch für Reithallen gelten. 
                Anderslautenden behördlichen Vorgaben ist jedoch stets Folge 
                zu leisten.  
                 
                 
                Mehr dazu hier 
                Covid-19: 
                Kontaktbeschränkungen verlängert, Diskussion über Sport verschoben/ 
                Hoffen auf den 6. Mai  
                Covid-19: 
                Entscheidungen zu Sportveranstaltungen frühestens am 30. April 
                  
                 
                 
                 
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