Die Geduld der Pferdesportler und die politische Interessenvertretung 
                der Verbände hat sich gelohnt: Die Bundesregierung sowie 
                die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben beschlossen, 
                den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport 
                auf Sportanlagen an der frischen Luft unter bestimmten Bedingungen 
                wieder zu erlauben. Damit können aus Sicht der Deutschen 
                Reiterlichen Vereinigung (FN) bundesweit wieder Unterricht und 
                Training auf Pferdesportanlagen stattfinden, wenn die geltenden 
                Vorgaben eingehalten werden. Vor allem der Mindestabstand von 
                1,5 bis zwei Metern sowie die Hygiene-Regeln sind weiterhin zu 
                jeder Zeit zu berücksichtigen. Vor dem 11. Mai gibt es je 
                nach Bundesland unterschiedliche Lockerungen.
              "Das ist die Nachricht, auf die wir alle seit Wochen gewartet 
                und hingearbeitet haben: Wir dürfen wieder unserem Hobby 
                nachgehen, trainieren und Unterricht geben", sagt FN-Generalsekretär 
                Soenke Lauterbach. "Trotzdem wird leider noch nicht alles 
                wieder so normal sein, wie wir es vor Corona kannten. Wir alle 
                mussten uns in letzter Zeit besonders zusammenreißen, viel 
                Geduld und Verständnis haben. Das hat sich gelohnt, aber 
                es ist noch nicht ganz überstanden. Wir müssen uns auch 
                weiterhin an Regeln halten, damit das Virus sich nicht weiter 
                verbreitet. Das erfordert von uns allen Disziplin, gegenseitiges 
                Verständnis und eine gute Organisation – genau das 
                sind unsere Stärken als Pferdesportler und ich bin sicher, 
                dass wir auch das überstehen werden".
              Phase der Notversorgung ist beendet
                
                Der heutige Beschluss bedeutet aus Sicht der FN, dass die 
                Phase der Notversorgung und -bewegung der Pferde beendet ist. 
                Allerdings haben Bund und Länder die Kontaktbeschränkungen 
                bis zum 5. Juni verlängert. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln 
                gelten weiter, Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt 
                werden, Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung 
                ausgesetzt werden und es dürfen keine Zuschauer zugelassen 
                werden. Das heißt, jeder Betrieb bzw. Verein benötigt 
                ein Konzept und einen Verantwortlichen für das Hygiene- und 
                Infektionsschutzmanagement. Wie ein solches Konzept aussehen kann, 
                ist in den FN-Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme 
                von Unterricht und Training dargestellt.
              
                Es gelten weiter Regeln zur Eindämmung des Virus
                
                Das bedeutet noch immer Einschränkungen für Pferdesportler. 
                In vielen Ställen wird es auch weiterhin so sein, dass es 
                keinen unbeschränkten Zugang zu den Pferden gibt, weil die 
                Abstandsregeln sonst nicht einzuhalten sind. "Wir unterstützen 
                die Betreiber der Anlagen dabei, erforderliche Maßnahmen 
                zu ergreifen, um die behördlichen Vorgaben zu erfüllen. 
                Dabei müssen sie die vorhandenen Möglichkeiten auf ihren 
                Anlagen so gut wie möglich ausschöpfen, um unter den 
                genannten Auflagen die Betreuung der Pferde durch die Besitzer 
                oder von ihnen beauftragte Personen sowie Training und Unterricht 
                auch mit externen Trainern zu ermöglichen";, erklärt 
                Lauterbach. "Ebenso appellieren wir an das Gewissen der Pferdebesitzer, 
                die Anwesenheit im Stall auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, 
                um auch anderen die Chance auf Zeit mit ihrem Pferd zu geben. 
                Wir bitten alle Beteiligten darum, die aktuelle Situation nicht 
                auszunutzen und keine persönlichen Konflikte auszutragen"
              Berufsreiter durften schon seit einigen Wochen wieder trainieren 
                und Pferde ausbilden. Ab 11. Mai werden sie auch bundesweit wieder 
                Unterricht erteilen dürfen, das gilt auch für Amateur-Ausbilder. 
                Allerdings muss die Anwesenheit von externen Trainern/Ausbildern 
                so wie alle anderen Aktivitäten auch in das Hygienekonzept 
                der jeweiligen Pferdesportanlage integriert werden, also mit dem 
                Betreiber der Anlage abgestimmt sein.
              Veranstaltungen und Wettbewerbe sollen grundsätzlich erst 
                in einem zweiten Schritt zugelassen werden. Vereinzelte Pilotveranstaltungen 
                finden nach behördlicher Ausnahmegenehmigung bereits jetzt 
                wieder statt. Die FN und ihre Mitgliedsorganisationen arbeiten 
                weiter daran, dass Veranstaltungen und Wettbewerbe in Pferdesport 
                und -zucht alsbald bundesweit wieder stattfinden können.
                
              
              Auch künftig gibt es unterschiedliche regionale Regelungen
                
                In der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung und der 
                Länder wurde zudem betont, dass die Bundesländer in 
                eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten 
                und des jeweiligen Infektionsgeschehens über weitere Schritte 
                entscheiden sollen. Das heißt, es werden auch weiterhin 
                regional unterschiedliche Regelungen für den Sport gelten. 
                
                
                Die FN und ihre Landeverbände werden diese Besonderheiten 
                regelmäßig aktualisieren und über ihre Kommunikationskanäle 
                veröffentlichen. Links zu den Verordnungen und Sonderregelungen 
                der jeweiligen Bundesländer sind in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus 
                zu finden. Die FN rät allen Pferdesportlern, sich die Veröffentlichungen 
                des Landespferdesportverbandes sowie der Regierung des eigenen 
                Bundeslandes durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen 
                Ordnungsamt nachzufragen, ob es konkrete Regelungen für den 
                Pferdesport gibt.
                
              
              Darf auch in Reithallen Pferdesport betrieben werden?
                
                Die Lockerung stützt sich auf einen Beschluss der Sportministerministerkonferenz. 
                Darin heißt es unter anderem, dass der Sport- und Trainingsbetrieb 
                im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt 
                werden kann, wenn die Sportangebote an der "frischen Luft", 
                im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten 
                Freiluftsportanlagen stattfinden und die Abstands- und Hygieneregeln 
                eingehalten werden. Die FN und ihre Mitgliedsverbände machen 
                sich mit guten Argumenten dafür stark, mit den Entscheidungsträgern 
                eine Sonderlösung für Reithallen als Teil der Außensportstätte 
                zu erwirken. Bisher liegt jedoch noch keine offizielle bundesweite 
                Freigabe vor. Aus Sicht der FN sind Reithallen nicht mit einer 
                komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung 
                und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung 
                über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen 
                Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts 
                versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen 
                Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. jbc
              Der Beschluss der Sportministerkonferenz ist unter diesem Link 
                zu finden: www.sportministerkonferenz.de