|  
                 
                 
                Alle Informationen 
                zum Thema  
                Corona 
                auf 
                wittelsbueger.com hier 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                  
                 
                Promotion 
               
               | 
             
               
               Die Bundeskanzlerin sowie 
              die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben weitere 
              Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Demnach soll es 
              in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen 
              pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere lokale Maßnahmen 
              für den Infektionsschutz geben. Die Einwohnerinnen und Einwohner 
              der betroffenen Landkreise sollen den Bereich von 15 Kilometern 
              rund um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen. Tagestouristische 
              Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, so heißt es 
              in dem Beschluss. Die Bundesländer müssen dies nun erneut in ihren 
              jeweiligen Corona-Schutzverordnungen umsetzen und definieren, was 
              als triftiger Grund für das Verlassen des 15-km-Radius angesehen 
              wird. Aus Sicht der FN muss die notwendige Versorgung und Bewegung 
              von Pferden gemäß Tierschutzgesetz auch weiterhin ein triftiger 
              Grund bleiben, um den eigenen Wohnort zu verlassen.  
               
              Bisher wurde die Versorgung von Tieren in den Bundesländern, in 
              denen Ausgangsbeschränkungen galten, als triftiger Grund genannt. 
              Dort können Pferdebesitzer oder von ihnen beauftragte Personen ihren 
              Wohnort also weiterhin verlassen, um ihre Pferde zu bewegen und 
              zu versorgen.  
               
              Die FN und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden 
              die jeweiligen Landesverordnungen in den kommenden Tagen sichten 
              und ggf. die Regelungen der einzelnen Bundesländer in den FAQ unter 
              www.pferd-aktuell.de/coronavirus aktualisieren. Dort ist auch beschrieben, 
              was die notwendige Versorgung laut Tierschutzgesetz umfasst.  
               
              Im Downloadbereich ist außerdem das Formular „Eigenerklärung 
              Pferdeversorgung“ zu finden. Die FN empfiehlt allen Pferdebesitzern 
              oder von ihnen beauftragte Personen, dieses Formular beim Verlassen 
              des Wohnortes zur Versorgung/Bewegung von Pferden mit sich zu führen. 
               
               
              Das Robert-Koch-Institut aktualisiert täglich die bundesweiten Infektionszahlen. 
              Demnach liegt die 7-Tages-Inzidenz derzeit in mehr als 70 Landkreisen 
              bzw. Städten bei über 200. Im RKI-Dashboard können sich Bürgerinnen 
              und Bürger über die 7-Tages-Inzidenzen in ihrem Landkreis informieren. 
              Zusätzlich rät die FN dringend, sich regelmäßig über die geltenden 
              Regelungen im eigenen Landkreis/der eigenen Gemeinde zu informieren 
              und diese unbedingt zu befolgen.  
               
              Zudem wurden die Kontaktbeschränkungen verschärft. Private Zusammenkünfte 
              sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit 
              maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. 
              Dies gilt zum Beispiel auch für gemeinsame Ausritte. Zu den 
              obersten Zielen der neuen Beschlüsse gehört die Unterbindung von 
              tagestouristischen Ausflügen. Kontakte sollen weiterhin auf ein 
              absolutes Minimum reduziert werden und alle Menschen so viel wie 
              möglich zu Hause bleiben.  
               
               
               
              Baden-Württemberg  
               
              Aktuelle Informationen zu den Corona-Maßnahmen: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/
              Internetseiten des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg: www.pferdesport-bw.de
              Bayern 
              
              Berlin/Brandenburg 
              
              Bremen 
              
              Hamburg 
              
              Hessen 
              
              Mecklenburg-Vorpommern 
              
                - Aktuelle Informationen zum Umgang mit den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung 
                  im Pferdesport sowie aktualisierte Handlungsempfehlungen für 
                  Vereine und Betriebe gibt es auf den Internetseiten des Pferdesportverbandes 
                  Mecklenburg-Vorpommern: www.pferdesportverband-mv.de/index.php/corona
 
               
              Niedersachsen 
              
              
              Rheinland-Pfalz 
              
              Saarland 
              
              Ein Plakat mit den aktuellen Corona-Regeln steht hier als Download 
                zur Verfügung: https://pferdesportverbandsaar.de/wp-content/uploads/2020/10/Plakat-Corona-Regeln-Okt.-2020.pdf 
              Sachsen 
              
              In Sachsen sind organisiertes Training und Wettkampf in Individualsportarten 
                sowie im Berufssport ohne Zuschauer erlaubt. 
              Sachsen-Anhalt 
              
              Schleswig-Holstein 
              
              Thüringen 
              
               
               
               
               
               
                Weitere Formulare 
                finden Sie hier: 
                 
             Eigenerklärung Pferdeversorgung
Anwesenheitsliste zur Dokumentation von Ankunfts- und Abfahrtszeiten von Personen auf der Pferdesportanlage
Merkblatt für durch behördliche Schließung und sonstige stark einschneidende Maßnahmen betroffene Pferdebetriebe
Handlungsempfehlungen für Unterricht und Training in Vereinen und Betrieben
Checkliste für Hygienekonzepte – Vereins- und Betriebsaktionen indoor
Leitfaden für die Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes
Leitfaden für die Zulassung von Besuchern bei Vereinsveranstaltungen im Freien
Leitfaden für Durchführung von Seminarveranstaltungen
Leitfaden für die Durchführung von Zuchtveranstaltungen bzw. Zuchtterminen
Leitfaden für die Durchführung von Lehrangeboten
Hinweisschilder Corona-Verhaltensregeln
                
                
                  
                 
                 
                 
                 
                 
               
                 
                 
               
                
                 
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!  
              
               
                
               
               
              
              |