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                 Warendorf (fn-press). 
                Droht die Rückkehr zur Notversorgung, gilt ein Ansammlungsverbot 
                rund um Ostern, dürfen Turniere stattfinden? Die jüngsten Corona-Beschlüsse 
                der Bundeskanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer 
                haben alles andere als Klarheit darüber gebracht, was ab der kommenden 
                Woche noch erlaubt ist und was nicht. Bis zum 29. März gelten 
                noch die aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer und somit 
                die Regelungen, die nach dem 8. März beschlossen wurden. 
                 
                Ob und was sich ab dem 29. März für Pferdesport und -zucht ändert, 
                muss sich in den kommenden Tagen zeigen, wenn die Bundesländer 
                ihre neuen Verordnungen veröffentlichen. Die Deutsche Reiterliche 
                Vereinigung (FN) sowie die Landespferdesportverbände werden wie 
                gewohnt die Verordnungen umgehend sichten und die Inhalte auf 
                ihren Internetseiten aufbereiten.  
                 
                 
                   
                 
                „Manche Beschlüsse, die in der Nacht von Montag auf Dienstag getroffen 
                wurden, sind am Mittwoch unter dem Stichwort Osterruhe teilweise 
                wieder zurückgenommen worden. Und auch bei anderen Dingen die 
                beschlossen wurden, sind wir noch nicht sicher, wie sie im Einzelnen 
                zu interpretieren sind“, sagte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach 
                und ergänzte: „Wir müssen jetzt warten, bis die Verordnungen der 
                Bundesländer da sind. Die werden wir uns ansehen und können danach 
                wieder passgenau informieren, was im jeweiligen Bundesland ab 
                Montag Sache sein wird. Bis Sonntag gelten alle Regeln erst einmal 
                wie gehabt.“ 
                 
                Die Regelungen der Bundesländer bzgl. Training und Unterricht 
                sind auf der FN-Internetseite unter dem Punkt „Was gilt in den 
                einzelnen Bundesländern? Sind Training und Unterricht erlaubt?“ 
                zu finden. 
                 
                Im Bereich "Schulpferderettung" gibt es zudem Hilfestellung und 
                Informationen für Reitschulen, die aufgrund der Auswirkungen der 
                Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind.  
                 
                 
               
                
                 
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