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               Das EU-Gesundheitszeugnis 
                darf dazu nicht eher als 48 Stunden vor der Reise ausgestellt 
                werden und ist zehn (10) Tage lang gültig. Für die Ausstellung 
                dieses Zeugnisses ist das Veterinäramt am Standort des Pferdes 
                vor der Reise zuständig, Das Verbringen beziehungsweise die Ausfuhr 
                von Pferden ist dem Veterinäramt mindestens zwei Werktage vorher 
                anzuzeigen. 
                 
                Dazu vereinbart der zuständige Amtsveterinär mit dem Pferdebesitzer 
                einen Termin am Stall, begutachtet das Pferd, das auf Reisen gehen 
                soll und identifiziert dieses Pferd mit dem jeweiligen Mikrochip 
                und Equidenpass. 
                 
                Die Kosten dafür sind nicht unerheblich: Die Stadt Mülheim berechnet 
                z.B. für den Verwaltungsaufwand je Pferd 42 EUR sowie zzgl. Verwaltungsgebühren 
                und Wegekosten von min. 50 EUR und maximal 200 EUR. In Düsseldorf 
                werden Pferde mindestens 50 EUR und höchstens 169 EUR zzgl. Gebühr 
                für die Erfassung in TRACES fällig. 
                 
                Dieses Dokument gilt maximal zehn Tage, wer also mehrmals in die 
                europäischen Nachbarländer fährt, muss jedes Mal eine neue Gesundheitsbescheinigung 
                beantragen. 
                 
                Wer es dennoch darauf ankommen lassen will und ohne diese Bescheinigung 
                losfährt, könnte dabei deutlich draufzahlen: Die holländischen 
                Behörden haben ihre Kontrollen in den letzten Monaten verstärkt, 
                wer keine Gesundheitsbescheinigung mit sich führt, erhält eine 
                Geldbuße von min. 500 EUR und muss das Land sofort wieder verlassen. 
                 
                Nach der Einschätzung des Veterinäramtes Düsseldorf werden diese 
                Kontrollen in Zukunft sogar noch zunehmen: Vor dem Hintergrund 
                der aktuellen Equine Herpesvirus 1 (EHV-1)-Infektion-Situation 
                und den Fällen von Equiner Infektiöser Anämie (EIA) in der Vergangenheit 
                sind die Amtsveterinäre bestrebt, die in ihren Augen bisher sehr 
                lax gehandhabte Praxis deutlich zu verschärfen. Dazu sollen nicht 
                nur die Kontrollen auf den Strassen verstärkt werden, sondern 
                auch vor Ort auf den Turnieranlagen. 
                 
                Zwar haben die Beneluxländer und Frankreich untereinander vor 
                einigen Jahren ein Abkommen getroffen, daß keine Gesundheitsbescheinigung 
                mitgeführt werden muss, vorausgesetzt, dass die Pferde in ihr 
                Herkunftsland zurückkehren. Deutschland jedoch hat dieses Abkommen 
                nicht unterzeichnet und es steht auch nicht zu erwarten, daß sich 
                daran in naher Zukunft etwas ändert. 
                 
                Das bedeutet jedoch, daß Reiter sich jede Reise mit Pferd ins 
                benachbarte Ausland genau überlegen sollten, ob zum Ausritt, in 
                den Urlaub oder aufs Turnier. Denn wer z.B. auf dem Weg aufs Turnier 
                ohne Gesundheitsbescheinigung angetroffen wird, dem drohen nicht 
                nur hohe Geldstrafen und die sofortige Rückreise, er kann auch 
                getrost seine mit dem Turnier verbundenen Aufwendungen (Startgeld, 
                Box, Hotel etc.) in den Wind schreiben. Oder gleich den ganzen 
                Urlaub, wenn es eigentlich an den Strand gehen sollte…  
                 
                 
                 
                Mehr dazu: 
                https://www.reiter-pferde.de/grenzenlos-reiten-eu/ 
                 
                https://pferde-reich.de/reisen-mit-pferd/ 
                 
                 
                 
                
                 
                Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,  
                z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.  
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