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               Vereine, Betriebe, 
                Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, 
                um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. 
                Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden 
                folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen: 
                 
                Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner 
                Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, 
                gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem 
                darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer 
                Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch 
                Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt 
                werden. 
              Die artgerechte Versorgung 
                sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung 
                ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen 
                zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung 
                dar. 
              Folgendes muss zu 
                jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein: 
              
                - Pferdegerechte Fütterung
 
                - Pflege der Boxen 
                  (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
 
                - Tägliche Tierkontrolle 
                  (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
 
                - Täglich mehrstündige 
                  Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) 
                  und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind 
                  essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden 
                  sowie die Gesunderhaltung
 
                - Notwendige tierärztliche 
                  Versorgung
 
                - Ggf. notwendige 
                  Versorgung durch den Schmied
 
               
              An folgenden Eckpunkten 
                hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den 
                Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren: 
              
                - Personen mit Krankheitssymptomen 
                  dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten
 
                - Die allgemeinen 
                  Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit 
                  einzuhalten
 
                - Ausschließlich 
                  die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen 
                  Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb
 
                - Bei Bedarf erstellt 
                  der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen 
                  Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde 
                  Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen
 
                - Es werden ggf. Anwesenheitszeiten 
                  bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im 
                  Stall bewegen, zu minimieren
 
                - Die Vereinbarung 
                  von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen 
                  der Koordination des Betriebsleiters
 
               
               Maßgaben 
                für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung 
                der Pferde: 
              
                - Verzicht auf die 
                  gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, 
                  freundliches „Hallo“ reicht aus
 
                - Unmittelbar nach 
                  dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich 
                  aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und 
                  zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, 
                  Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.  
 
                - Ein Mindestabstand 
                  von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen 
                  Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. 
                  Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen 
                  Räumen des Stalls eingehalten werden.
 
                - Die Vor- und Nachbereitung 
                  der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen 
                  der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.
 
                - Die Anzahl von vier 
                  Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird 
                  fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze 
                  gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, 
                  als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).
 
                - Abstände zwischen 
                  den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.
 
                - Der Aufenthaltsraum 
                  des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan 
                  wieder aufgehoben werden kann.
 
                - Vor Verlassen des 
                  Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu 
                  waschen und zu desinfizieren.
 
               
              Mehr Fragen und Antworten 
                zum Thema Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport gibt es unter 
                www.pferd-aktuell.de/coronavirus 
                
                 
              Allgemeine 
                Informationen zum Coronavirus: 
                Generell sollten gewisse Hygienemaßnahmen beachtet 
                werden: 
                www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html 
                 
                Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts: 
                www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html 
                 
                Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html 
                Seiten der WHO: www.who.int/health-topics/coronavirus 
                 
                Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html 
               
              Stand: 16. 
                März 2020 
               
               
                
               
               
               
              Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter, 
               
              z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den 
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