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Equines Herpesvirus: FEI beschließt Absage internationaler Turniere bis 11. April
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Lausanne/SUI (fn-press). Aufgrund der Folgen des Ausbruchs des Equinen Herpesvirus in Valencia/ESP hat der Weltreiterverband FEI beschlossen, die Absage internationaler Turniere in mehreren europäischen Ländern bis zum 11. April 2021 zu verlängern. Darunter fallen auch internationale Turniere in Deutschland. Diese Entscheidung hat die FEI getroffen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und die Freiluft-Saison sobald wie möglich fortsetzen zu können.




Die Mitteilung der FEI vom 12. März ist hier nachzulesen: https://inside.fei.org/fei/ehv-1/department-updates?year=2021. Darin empfiehlt die FEI erneut auch den nationalen Verbänden in den betroffenen europäischen Ländern ihre nationalen Veranstaltungen abzusagen, um die Durchmischung von Pferden unterschiedlicher Bestände soweit wie möglich einzuschränken.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte am 2. März zusammen mit ihren Mitglieds- und Anschlussverbänden beschlossen, alle nationalen Pferdesport- und Zuchtveranstaltungen bis zum 28. März abzusagen.

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach sagte: „Wir haben Verständnis für die Entscheidung der FEI, wenngleich sie für die Aktiven und den Veranstalter bedauerlich ist. Über den Zeitpunkt der Fortsetzung des nationalen Turniersports werden wir am 22. März entscheiden. Dann haben wir eine bessere Informationsbasis zur Lage in Deutschland.“
Die Mitteilung der FN vom 2. März ist hier nachzulesen.


Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen auf unserer Internetseite




Hygiene auf dem Turnier: Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen, das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten. Folgende Punkte sollten stets beachtet werden:

  • Gesundheitscheck am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck? Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!
  • Voraussetzung für die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit kursiert.
  • Direkter Kontakt zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber nicht um fremde Pferde.
  • Nur eigene mitgebrachte Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.
  • Besonders bei Übernachtungsturnieren empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in gemeldet werden.

Diese und weitere Informationen zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der FN-Hygieneleitfaden.

Zum Thema Melde- bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige- oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle, Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.

Die FN befürwortet grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu führen würde, dass Ausbrüche den Behörden gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird dies auch erneut tun.





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Quelle FN/ wittelsbuerger.com
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